Vertriebslexikon
Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Abo-Vertrag
Der Abo-Vertrag ist ein juristisches Dauerschuldverhältnis auf wiederkehrende Lieferung eines periodischen Presseerzeugnisses. Die maximale erste Verpflichtungszeit bei Vertragsabschluss – auch Mindestlaufzeit oder Erstbindungsdauer genannt – beträgt zwei Jahre.
Der Abo-Bestellschein muß eine Reihe von Inhaltselementen aufweisen, ohne die ein gültiger Vertrag nicht zustande kommt:
- Objektbezeichnung
- Abo-Preis (pro Heft oder für unterschiedliche Zahlungsrhythmen)
- Mindestlaufzeit
- Verlängerungsklausel
- Zahlungsweise
- Bestellunterschrift / Datum
- Widerrufsklausel
- 2. Unterschrift für Widerrufsklausel
Das Abonnement kann direkt beim Verlag oder bei einem Zeitschriftenwerber (WBZ - Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel) bestellt werden.




