Vertriebslexikon

Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Abo-Vertrag

Der Abo-Vertrag ist ein juristisches Dauerschuldverhältnis auf wiederkehrende Lieferung eines periodischen Presseerzeugnisses. Die maximale erste Verpflichtungszeit bei Vertragsabschluss – auch Mindestlaufzeit oder Erstbindungsdauer genannt – beträgt zwei Jahre.

Der Abo-Bestellschein muß eine Reihe von Inhaltselementen aufweisen, ohne die ein gültiger Vertrag nicht zustande kommt:

  • Objektbezeichnung
  • Abo-Preis (pro Heft oder für unterschiedliche Zahlungsrhythmen)
  • Mindestlaufzeit
  • Verlängerungsklausel
  • Zahlungsweise
  • Bestellunterschrift / Datum
  • Widerrufsklausel
  • 2. Unterschrift für Widerrufsklausel

Das Abonnement kann direkt beim Verlag oder bei einem Zeitschriftenwerber (WBZ - Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel) bestellt werden.