Vertriebslexikon

Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Arbeitsgemeinschaft Abonnentenwerbung (AGA)

Die AGA entwickelte sich aus einer in den sechziger Jahren vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und dem Bundesverband des werbenden Buch- und Zeitschriftenhandels e.V. gebildeten Kommission. Sie etablierte sich 1971 als ein auf privatrechtlicher Grundlage statuiertes Selbstkontrollinstitut in der Rechtsform eineseingetragenen Vereins.

Mitglieder der AGA sind Firmen verschiedener Handelsstufen und Vertriebswege: Zeitschriften- und Zeitungsverlage, Buchgemeinschaften, im Familienschutzgeschäft tätige Versicherungsgesellschaften, WBZ-Firmen und Werbeorganisationen sowie Verbände.

Ziel der AGA ist es, die Lauterkeit der Vertreterwerbung zu fördern und die Öffentlichkeit über den Vertreterberuf zu informieren. Diesem Zweck dient insbesondere eine bei der AGA eingerichtete zentrale Vertreterkartei, in der alle von Mitgliedern der AGA beschäftigten Außendienstmitarbeiter erfasst sind. Auskünfte werden auf Einzelanfrage gegen Nachweis eines berechtigten Interesse erteilt.
Ursprünglich war die Vertreter-Auskunftskartei eine reine Negativdatei, die nur solche Mitarbeiter erfasste, die wegen unkorrekter Werbung entlassen worden waren, nach ihrem Ausscheiden größere Verpflichtungen hinterlassen oder sich sonstiger Vergehen wie Unterschlagung, unberechtigtes Inkasso oder Vertragsbruch schuldig gemacht hatten. Alle AGA-Mitgliedsfirmen verpflichteten sich, alle Vertreter zu melden, auf die einer der genannten Tatbestände zutraf und vor Einstellung eines neuen Mitarbeiters anzufragen, ob und gegebenenfalls weshalb dieser erfasst ist. Durch die Zusammenarbeit mit dem Auskunfts-dienst der Versicherer (AVAD) wurde es dann Mitgliedspflicht, für jeden eingestellten Vertreter eine Tätigkeitsmeldung abzugeben. Die Daten werden erfasst und für den Außendienst-mitarbeiter ein Ausweis ausgestellt, der ausdrücklich irgendwelche behördlichen Genehmigungen nicht ersetzen soll.Die zunächst aus dem Bereich der Vertreterwerbung beschränkte Zuständigkeit der AGA wurde auf alle weiteren Formen der Abonnenten-werbung sowie der Abonnentenverwaltung ausgedehnt. Es wurden allgemeinverbindliche Wettbewerbsregeln für die Abonnenten-werbung und –verwaltung erarbeitet und im Jahre 1982 beim Bundeskartellamt eingetragen. Auf der Grundlage ihrer Satzung und der AGA-Wettbewerbsregeln kann die AGA bei Verstoßfällen Sanktionen verhängen und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Nichtmitglieder vorgehen. Über die Einhaltung der AGA-Statuten und insbesondere der Wettbewerbsregeln wacht neben dem AGA-Vorstand ein unabhängiges AGA-Schiedsgericht unter dem Vorsitz eines Berufsjuristen.

Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit kooperiert die AGA mit Medienredaktionen, Polizei- und Verwaltungsdienststellen. Mit den Verbraucherorganisationen steht die AGA in kontinuierlichem Dialog.