Vertriebslexikon
Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Körperlose Remission (KR)
Von körperloser Remission spricht man, wenn der Verlag weder Ganzstücke noch Kopfleisten oder Titelseiten der unverkauften Exemplare zurückerhält. Überwiegend praktiziert wird das Verfahren der Körperlosen Remission (KR-Verfahren), das an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und standardisiert durchgeführt wird.
Der Grossist oder BB führt die unverkaufte Ware unmittelbar der Altpapierverwertung zu. Damit wird die erneute Nutzung verhindert. Das Altpapier wird als Rohstoff komplett wieder verwertet.
Eine Sonderform der körperlosen Remission ist die Vertrauensremission.
Während die Remissionsabwicklung zwischen Presse-Einzel- und -Großhandel im Interesse einer exakten Remissionskontrolle körperlich in Form von Ganzstücken erfolgen muß, ist die körperlose Remission (KR-Verfahren) das zwischen Grosso und Verlag branchenübliche, standardisierte Verfahren. Das von der IVW genehmigte Verfahren wird seit 1972 zwischen Verlagen und Grossisten angewendet.
Im KR-Verfahren werden unverkaufte Exemplare auf dem Verrechnungsweg nachgewiesen. Die lückenlose Abrechnung der unverkauften Exemplare wird durch ein integriertes Programmsystem für die Vertriebsabwicklung und die damit verbundenen Teile des Rechnungswesens im Großhandel erreicht.
Die Anwendung des Verfahrens erfordert die Einhaltung eines spezifischen Ablaufs. In allen Phasen müssen sämtliche Mengen- und Wertbewegungen nachweisbar festgehalten und dokumentiert werden.
Die dazu zwischen dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V., dem Verband Deutscher Zeitschrifenverleger (VDZ) und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) vereinbarten Richtlinien sind in der KR-Broschüre niedergelegt, die über den VDZ bezogen werden kann. Basis für die Anwendung des KR-Verfahrens ist ein KR-Vertrag zwischen den Handelspartnern.
Seit Neufassung der Kriterien für den Bahnhofsbuchhandel im Jahr 1993 ist die Anwendung des KR-Verfahrens im Bahnhofsbuchhandel eine der Voraussetzungen für die Direktbelieferung.
Jeder Großhändler oder Bahnhofsbuchhändler erhält erst nach Prüfung der Verfahrensabläufe durch eine Kommission des VDZ die Genehmigung, das KR-Verfahren zu praktizieren.




