Vertriebslexikon
Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Presse-Einzelhandel
Einzelhändler, die Presse in ihrem Angebot führen. Laut Einzelhandelsstrukturanalyse 2006 gibt es insgesamt 119.767 Angebotsstellen, davon 96.704 EH, die Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, 21.970 EH, die nur Zeitungen verkaufen und 1093 Spezialverkaufsstellen. Im Presse-Einzelhandel wurden 2006 insgesamt 3,267 Mrd. Exemplare verkauft. Dabei wurden Gesamtumsätze zu Endpreisen in Höhe von rund 3,746 Mrd. € erzielt.
Der Presse-Einzelhandel erhält Presse zu Abgabepreisen vom Presse-Grosso, die der Verlag gebunden hat. Grundsätzlich hat jeder Einzelhändler, der Presse in sein Programm aufnehmen möchte, ein Recht auf Belieferung, sofern der Grossist die Verkaufschancen für ausreichend erachtet und nicht der Schutz eines bereits bestehenden Einzelhandelsgeschäftes in der unmittelbaren Nachbarschaft dagegen spricht. Allerdings hat der Einzelhändler kein Dispositionsrecht, d.h. keinen Einfluss auf Titelsortiment und Liefermenge der einzelnen Titel. Das Titelsortiment richtet sich nach Platzangebot und Verkäuflichkeit. Für jeden Einzelhändler gibt es ein individuelles Titelsortiment. Die große Zahl von Neuerscheinungen im Pressemarkt sowie zum Teil überhöhte Liefermengen haben in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen im Einzelhandel geführt, da das vorhandene Platzangebot oft nicht ausreicht, um alle gelieferten Titel angemessen zu präsentieren.
Um den Einzelhandel in seinen Möglichkeiten nicht zu überfordern, sind Verlage und Grossisten gemeinsam zu einer verantwortungsvollen Disposition gegenüber dem Einzelhandel verpflichtet. Als Rahmen für einen solchen verantwortungsvollen Umgang mit dem Einzelhandel wurde von den Verbänden Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften- Grossisten 1993 ein neues Koordiniertes Vertriebsmarketing verabschiedet. Im Bündnis für Marktpflege wurden zwischen VDZ und Presse-Grosso ergänzende Orientierungsregeln für die Sollremission vereinbart. Verlage und Nationalvertriebe wurden 2006 aufgefordert, diese Richtgrenzen einzuhalten.




