Vertriebslexikon

Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Remissionsrecht

Die Möglichkeit für den Presseeinzelhandel, unverkaufte Exemplare von Presseerzeugnissen an den Verlag zurückzugeben (zu remittieren), ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für Pressevielfalt und Überall-Erhältlichkeit von Presse und das Gegenstück zum Dispositionsrecht des Verlages. Grossisten und Einzelhändler erhalten die volle Gutschrift für die nicht verkaufte Ware.

Hätte der Handel das Absatzrisiko für die "leicht verderbliche" Ware Presse zu tragen, würde er immer nur so viele Presseerzeugnisse einkaufen, wie er glaubt, mit Sicherheit verkaufen zu können. Neue oder kleinauflagige Titel hätten von vornherein keine Chance.

Nur die Rücknahme aller unverkauften Exemplare und damit die Übernahme des gesamten Absatzrisikos durch den Verlag garantiert die Versorgung des Handels mit einer ausreichenden Menge, um alle Verkaufschancen zu nutzen.