Vertriebslexikon
Beiträge: DPV Deutscher Pressevertrieb sowie Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
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Vertrag Presse Distribution
Vertragsabschluss zwischen dem Verlag und der Deutsche Post AG für die Wahrnehmung der Leistungen der Presse Distribution und die Nutzung der Produkte der Pressepost für einen Titel.
Zum Vertragsabschluss muss für jeden Titel ein „Datenblatt zum Vertrag Presse Distribution“ vorgelegt werden. Das Datenblatt ist Bestandteil des Vertrages. Dem Datenblatt ist immer ein Musterexemplar beizufügen. Für den Vertrag Presse Distribution muss der Titel im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine kontinuierliche äußere und innere Gestaltung,
- grundsätzlich formatgleiche, überwiegend beidseitig bedruckte Blätter,
- Maße: mindestens 9 cm x 14 cm; höchstens B4 (25 cm x 35,3 cm); nicht dicker als 5 cm (Maße wie Briefpost),
- durch Falzung oder durch buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit zusammengefasst,
- gewährleistete Publizität (für jedermann uneingeschränkt zugänglich),
- Herstellung in einem presseüblichen Druckverfahren,
- Erscheinungsweise von mindestens einmal pro Quartal,
- Höchstgewicht 1000 g,
- Angabe von Titel und Nummer auf der Titelseite oder der Bezeichnung „Sondernummer“,
- Nennung des Erscheinungstags oder einer der Erscheinungsweise entsprechenden Bezeichnung auf der Titelseite oder im Impressum.
Je nach Sendungsart müssen bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllt werden. Da der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften nicht dem Postmonopol unterliegt, gibt es zur Post unterschiedliche Dienstleister-Alternativen. Regionale Abonnementszeitungen werden überwiegend durch eigene Zustellorganisationen distribuiert.




