BDZV
Abkürzung für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
Spitzenorganisation der Zeitungsverlage in der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Über seine elf Landesverbände gehören ihm 320 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 20,6 Mio. verkauften Exemplaren sowie 14 Wochenzeitungen mit über einer Million verkauften Exemplaren an.
Der BDZV bezweckt die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Zeitungsverlage. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:
- die Wahrung der Unabhängigkeit der demokratischen deutschen Zeitungen;
- die Wahrung der publizistischen Aufgabe der deutschen Zeitungsverleger;
- die Wahrung und Förderung des Ansehens der Zeitungsverlage in der Öffentlichkeit und deren Vertretung gegenüber Bundesregierung, Volksvertretung, Behörden und Organisationen;
- die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses in den Zeitungsverlagen;
- die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten und der Abschluss von Tarifverträgen;
- die Erteilung von Auskünften und die Erstattung von Rechtsgutachten in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens;
- die Pflege internationaler Beziehungen.
Das für Vertriebsfragen zuständige Gremium ist der Vertriebsausschuss. Er befasst sich mit allen grundsätzlichen Themen des Zeitungsvertriebs:
Fragen der Logistik (Postfragen,Transportlogistik, Zustellformen, Direktverteilung), der Organisation und Vertriebs-Administration, hier vor allem mit EDV-Problemen.
Detailfragen werden von Fachgruppen für die Beratung im Vertriebsausschuss vorbereitet. Der Vertriebsausschuss hat eine wichtige Integrationsfunktion in der Zusammenarbeit mit den Pressevertriebsverbänden. Soweit Marktprobleme angesprochen sind, arbeitet er eng mit der ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft zusammen.