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Internetwerbung

Werbung für Abonnements im Internet erfolgt sowohl über verlags- und titelspezifische Internetportale und objekt-übergreifende Handelsportale als auch durch E-Mailings, Suchmaschinenwerbung und Kooperationen. Die Bedeutung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen.

Zu beachten sind bei der Internetwerbung neben den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutz-gesetzes (TDDSG). Es geht dabei im wesentlichen um die umfassende Unterrichtung des Nutzers über die Verwendung seiner Daten, um die Zulässigkeit der Zusendung von Newslettern, EMails und elektronischen Informationen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers sowie um die sichere Übertragung von Bestelldaten (Verbot der Verknüpfung von Bewegungsprofilen mit Bestelldaten).

Auszüge aus dem VDZ Vertriebslexikon
© VDZ Zeitschriften Akademie GmbH

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einwilligung.

Wir haben für Sie hier die wichtigsten Begriffe des VDZ Vertriebslexikons ausgewählt,
das komplette VDZ Vertriebslexikon können Sie bei der VDZ Zeitschriften Akademie bei Frau Bettina Heiroth erwerben: b.heiroth@vdz.de