Vertrieb von CD-ROMs
Unter den elektronischen Datenträgern spielt die CD-ROM im Verlagsbereich eine wichtige Rolle. Im Vertrieb der CD-ROM über den
Pressegroß- und
Einzelhandel ergeben sich Probleme insbesondere im Bereich der Preisbindung und umsatzsteuerlichen Behandlung sowie des Jugendschutzes.
Nach geltender Rechtslage sind CD-ROM-Erzeugnisse mit dem vollen Mehrwertsteuersatz (19%) zu versteuern. Seit der Bundesgerichtshof 1997 buchnahe CD-ROMs den Büchern gleichgestellt und damit die Preisbindung für CD-ROMs ermöglicht hat, wird von den Verlegerverbänden die Forderung erhoben, CD-ROMs wie Bücher und andere Printmedien nur mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) zu belegen. Diese Forderung soll bei der Europäischen Kommission durchgesetzt werden.
Insbesondere im Bereich der Computerpresse haben Koppelprodukte eine Zeitschrift wird mit einer CD-ROM verbunden eine große Bedeutung gewonnen. In diesen Fällen ist die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung sorgfältig zu prüfen. Ein Anhaltspunkt für den Ansatz des ermäßigten Steuersatzes kann z.B. darin gesehen werden, daß charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung das Presseprodukt und nicht die CD-ROM ist.
Wegen der auf CD-ROM verfügbaren Datenmenge, die der Augenscheinnahme nicht zugänglich ist, ist die im
Jugendmedienschutz verankerte Prüfpflicht der Handelsstufen mit einem praktisch nicht zu leistenden Aufwand verbunden. Verlage und Handel haben deshalb zur Wahrnehmung der Prüfpflicht ein Institut der vorgeschalteten Selbstkontrolle DT-Control geschaffen.