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Impressum

Jedes periodisch erscheinende Presseerzeugnis muß den Verleger, den Drucker, den verantwortlichen Redakteur und den verantwortlichen Anzeigenleiter ausweisen. Diese Angaben werden als Impressum bezeichnet und können entweder an einer regelmäßig wiederkehrenden Stelle in der Publikation erscheinen oder mit einem entsprechenden Hinweis im Inhaltsverzeichnis an wechselnden Stellen.

Die Einzelheiten der notwendigen Angaben im Impressum regeln die einzelnen Landespressegesetze. Verstöße gegen diese Verpflichtungen sind strafbar.


Auszüge aus dem Vertriebslexikon EDITION PUBLIKUMSZEITSCHRIFTEN
© Zeitschriften Akademie

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einwilligung

Wir haben für Sie hier die wichtigsten Begriffe des Vertriebslexikons ausgewählt,
das komplette Vertriebslexikon können Sie bei der Zeitschriften Akademie des
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