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Mehrwertsteuer

In Deutschland seit 1968 gültige Form der Umsatzsteuer, bei der eine Besteuerung des Mehrwertes in allen Stufen der Produktion und des Handels erfolgt. Der Mehrwert ist definiert als die Differenz zwischen der Summe aller Verkaufserlöse und der Summe aller Einstandspreise eines Unternehmens.
Für Vertriebserlöse von Presse gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% gegenüber dem Normalsatz von 19%.

Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für vertriebsbeschränkte Objekte (Jugendmedienschutz) sowie für Veröffentlichungen mit Werbecharakter. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden erforderlich.

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Presse ist in anderen Ländern z.T. unterschiedlich geregelt. Im Vereinigten Königreich gilt für Presse einheitlich ein Mehrwertsteuersatz von 0. Andere Länder differenzieren zwischen Zeitungen und Zeitschriften. So werden z.B. in Dänemark Zeitungen mit dem Satz 0% besteuert, während für Zeitschriften der Normalsatz von derzeit 25% zu zahlen ist. Wieder andere Länder kennen eine Präferenz für Zeitungen und politische Wochenzeitschriften gegenüber allen anderen Presseerezugnissen.


Auszüge aus dem Vertriebslexikon EDITION PUBLIKUMSZEITSCHRIFTEN
© Zeitschriften Akademie

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