Vertriebsgebühr
Gebühr, die ein
Nationalvertrieb oder Exporteur für seine Dienstleistung erhält.
Die Vertriebsbühr kann in Form einer Vertriebspauschale vereinbart werden, in Form einer Gebühr pro ausgeliefertes Exemplar oder in Form einer Vergütung, die sich nach der Zahl der verkauften Exemplare richtet. Vereinbarungen auf Basis einer solchen Verkaufsgebühr werden auch als Margenvereinbarungen bezeichnet.
Es gibt bei den Vertriebsgebühren auch Mischformen z.B. zwischen einer Mindestpauschale kombiniert mit einer Margenvereinbarung.