Verwendungsbindung
Die Verwendungsbindung verpflichtet den Handel in den einzelnen Vertriebssparten, die für einen bestimmten Preis eingekauften Produkte nur einer bestimmten Verwendung zuzuführen, d.h. sie nur über den Vertriebsweg anzubieten, für den sie bestimmt sind.
Da die Vertriebssparten wie z.B.
Presse-Grosso, WBZ-Handel und
Lesezirkel unterschiedliche Einkaufspreise haben, ist die Einhaltung der Verwendungsbindung zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwingend notwendig. Sie steht in enger Verbindung zur Preisbindung.