Koordiniertes Vertriebsmarketing (KVM)
Im Koordinierten Vertriebsmarketing ist der gemeinsame Leistungsrahmen für
Presse-Grosso und Verlage schriftlich niedergelegt. Das Papier wurde vom Bundesverband Deutscher Buch-,Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten, dem
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und dem
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gemeinsam erarbeitet. Es ist als Empfehlung zu verstehen. Es hat keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, aber wegen der Förderung durch die Verbände starke normative Kräfte.
Zunehmende Klagen des Einzelhandels über die ständig steigende Titelflut und die Überbelieferung mit unverkäuflichen Exemplaren veranlassten Verlage und Grossisten zu einer Neufassung des ersten KVM-Papiers von 1988. Die im August 1993 veröffentlichte neue Dokumentation bietet einen detaillierten und umfassenden Überblick über die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen, um der gemeinsamen Verantwortung für den Vertriebsmarkt
gerecht zu werden. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, einerseits den freien Marktzutritt für alle Presseerzeugnisse auch in Zukunft zu gewährleisten, andererseits die Disposition gegenüber dem
Einzelhandel noch stärker als bisher an der Verkäuflichkeit der Produkte zu orientieren. Für Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Leistungsrahmens können sich Verlag bzw. Großhändler an eine gemeinsame Clearingstelle wenden.
Nach dem Muster des deutschen KVM konnten vergleichbare KVM-Papiere auch in der Schweiz und in den Niederlanden mit den Marktpartnern vereinbart werden.